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OLG Dresden, 30.10.2001 - Ss (OWi) 502/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Eilenburg - 1 OWi 255 Js 65971/00
- OLG Dresden, 30.10.2001 - Ss (OWi) 502/01
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Jena, 07.12.2006 - 1 Ss 285/06
Rechtsfolgen, Verkehr
Dies gilt umso mehr im Anwendungsbereich des BKatV, der Geldbußen und Fahrverbote in einer auf den jeweiligen Schweregrad des Regelverstoßes abgestimmten Stufenfolge anordnet, wobei - wie sich aus § 4 Abs. 4 BKatV ergibt - beide Sanktionen in einer engen Wechselbeziehung zueinander stehen und nicht losgelöst voneinander betrachtet werden können (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 30.10.2001, Ss (Owi) 502/01, S. 3 und 4 juris-Umdruck).c) Obwohl die angeordnete Beschränkung des ausgesprochenen Fahrverbots auf Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen "Gesamtmasse" (gemeint ist "Gesamtgewicht") von weniger als 3.500 kg, die ausweislich der Akte darauf zurückzuführen ist, dass der Verteidiger in der Hauptverhandlung dem Gericht die - falsche - Information übermittelt hat, dem Betroffenen sei mit einer solchen Einschränkung gedient, als solche nicht erfolgreich mit der Rechtsbeschwerde angefochten werden kann, ist der Rechtsfolgenausspruch wegen der Wechselbeziehung von Geldbuße und Fahrverbot insgesamt aufzuheben (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 30.10.2001, Ss (Owi) 502/01, S. 3 und 4 juris-Umdruck).
- OLG Dresden, 02.04.2003 - Ss OWi 168/03
Fahrverbot; Gleichgültigkeit; Nachlässigkeit
Aus diesen Gründen hat der Rechtsfolgenausspruch des angefochtenen Urteils in seiner Gesamtheit keinen Bestand (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2001 - Ss (OWi) 502/01 -). - KG, 25.08.2022 - 3 Ws (B) 187/22
Mitteilung der Einlassung des Betroffenen bei Anwendung der BKatV
Denn Geldbuße und Fahrverbot stehen, wie sich aus § 4 Abs. 4 BKatV ergibt (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 30. Oktober 2001 - Ss (OWi) 502/01 -, juris), regelmäßig in einer Wechselwirkung zueinander, so dass eine Nachprüfung der einen Rechtsfolge nur unter Rückgriff auf die andere möglich ist (vgl. Senat DAR 2022, 216; OLG Düsseldorf NJW 1993, 2063 f.; VRS 86, 353; 85, 379; 84, 46; OLG Karlsruhe ZfS 1992, 33; OLG Köln VRS 96, 289, 291;… Hadamitzky in KK-OWiG 5. Aufl., § 79 Rdn. 144). - KG, 03.06.2021 - 3 Ws (B) 140/21
Isolierte Anfechtung eines Fahrverbots; Absehen vom Fahrverbot bei objektiv wenig …
Denn Geldbuße und Fahrverbot stehen, wie sich aus § 4 Abs. 4 BKatV ergibt (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 30. Oktober 2001 - Ss (OWi) 502/01 -, juris), regelmäßig in einer Wechselwirkung zueinander, so dass eine Nachprüfung der einen Rechtsfolge nur unter Rückgriff auf die andere möglich ist (OLG Düsseldorf NJW 1993, 2063 f.; VRS 86, 353; 85, 379; 84, 46; OLG Karlsruhe ZfS 1992, 33; OLG Köln VRS 96, 289, 291;… Hadamitzky in KK-OWiG 5. Aufl., § 79 Rdn. 144).